Freie Universität enthält Beschäftigten seit Jahren tarifliche Zuschläge vor – Jetzt Mitglied werden und geltend machen!

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Es ist laut einer Veröffentlichung des Personalrats Dahlem (Vorenthaltene tarifliche Zuschläge) offensichtlich so, dass seit Jahren nicht die korrekte tarifliche Vergütung der Zuschläge vorgenommen wird. Dem Personalrat wurde auch berichtet, dass Beschäftigte aufgefordert wurden, Überstunden nicht aufzuschreiben. Konkret geht es um das tarifvertraglich verbriefte Recht der Beschäftigten auf die tariflichen Zeitzuschläge für Überstunden und Nachtarbeit zusätzlich zu den Zeitzuschlägen Sonntags-, Feiertags-, Vorfesttags- oder Samstagsarbeit. Die Praxis der Freien Universität war bisher anscheinend, die Zuschläge miteinander zu verrechnen, was die Betroffenen erhebliche Lohnbestandteile über die Jahre gekostet hat.

Der Tarifvertrag ist deutlich: Der Ausgleich für Sonderformen der Arbeit ist in §8 TV-L FU geregelt, hier sind die Zuschläge aufgeführt. Im Klartext: Bei einem Zusammentreffen von Zeitzuschlägen für Sonntags-, Feiertags-, Vorfesttags- oder Samstagsarbeit ist gem. § 8 Abs. 1 S. 3 TV-L FU nur der höchste Zeitzuschlag zu zahlen. Die Zeitzuschläge für Überstunden und Nachtarbeit sind dagegen stets zu zahlen, unabhängig davon, ob noch weitere Zeitzuschläge anfallen (siehe auch Conze/Karb/Wölk/Reidel, Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst 7. Auflage 2021, Rn. 3518-3527). Eine Universität sollte schon den Tarifvertrag kennen, nach dem sie ihre Beschäftigten vergütet.

Pikant dabei: In der Dienststelle ZE BGBM werden die Zuschläge seit einigen Jahren bereits korrekt vergütet, aber erst nachdem ein Beschäftigter die korrekte Bezahlung der Zuschläge vor dem Arbeitsgericht eingeklagt hatte. Jedoch hat die Personalabteilung der Freien Universität es anscheinend nicht für nötig gehalten, die korrekte Zahlung von Zuschlägen auch für die anderen Bereiche der Universität zu übernehmen. Das macht die Angelegenheit zu einem Skandal, denn die Freie Universität musste von der Tariflage wissen – und damit auch der Tatsache, dass Beschäftigten hier aktiv Lohnbestandteile vorenthalten wurden. Im Laufe der Jahre sparte die FU Berlin somit enorme Gehaltsmittel auf Kosten der Beschäftigten in oft niedrigen Gehaltsgruppen. Somit ist es kein Wunder, dass der Haushalt im Jahr 2021 einen Überschuss von 75 Millionen Gehaltsmitteln ergab, welcher nicht den niedrigen Gehaltsgruppen zugutekam.

Wir, die ver.di-Betriebsgruppe FU, fordern das Präsidium der Freien Universität Berlin dazu auf, die Überstunden nach TV-L FU entsprechend unverzüglich korrekt zu vergüten und zurückliegende Ansprüche auch über die Ausschlussfrist nach TV-L FU hinaus nachzuzahlen.

Solltest Du betroffen sein, informiere uns. Du kannst die korrekte Bezahlung der Zuschläge gegenüber der Personalstelle geltend machen. Gewerkschaftsmitglieder können sich an ver.di wenden, um entsprechende Unterstützung zu bekommen. Für Beschäftigte, die ver.di beitreten und Mitglieder werden, hilft ver.di sofort bei der Geltendmachung gegenüber der Freien Universität (https://mitgliedwerden.verdi.de/beitritt/verdi).

Tarifverträge müssen umgesetzt werden – und immer wieder verteidigt werden. Das gilt auch für die anstehende Tarifrunde, bei der der Arbeitgeberverband schon jetzt Angriffe auf die Gehaltsstrukturen angekündigt hat: Informiere Dich hier: unverzichtbar.verdi.de, tritt ein und setz dich mit uns ein, Tarifverträge zu erkämpfen, zu verteidigen und die Durchsetzung auch hier an der Freien Universität mit zu sichern!

O-Töne:

Jana Seppelt, zuständige Gewerkschaftssekretärin von ver.di: „Hier liegt mindestens ein eklatanter Fehler der Freien Universität vor, schließlich sollte die Personalabteilung die Tarifverträge kennen, die sie für ihre Berechnungen zugrunde legen. Wir fordern die Freie Universität auf, hier Kulanz walten zu lassen, zum eigenen Fehler zu stehen und Forderungen von Beschäftigten in diesem Zusammenhang auch über die Ausschlussfrist hinaus nachzuzahlen.“

Claudius Naumann, Sprecher der ver.di Betriebsgruppe: „Der vorliegende Fall zeigt, dass selbst die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen für das FU-Präsidium keine Selbstverständlichkeit ist. Wir bekommen derzeit Rückmeldungen von Beschäftigten, die bereits angekündigt haben, ihren Unmut über nicht bezahlte Zuschläge bei den anstehenden Streiks in der TV-L Tarifrunde auf die Straße zu tragen“!

1 Kommentar zu "Freie Universität enthält Beschäftigten seit Jahren tarifliche Zuschläge vor – Jetzt Mitglied werden und geltend machen!"

  1. Liebe Alle,
    als Betroffene möchte ich hier ganz deutlich klarstellen das ich NICHT den Fehler bei den jeweiligen Sachbearbeiter:innen oder den Kolleginnen und Kollegen sehe, die die Zulagenbögen ausfüllen!!!
    Die Personalstelle hat es meiner Ansicht nach nicht geschafft, alle Sachbearbeiter:innen ausreichend sicher im Umgang mit unserem TV-L FU zu machen. Dieser Eindruck bestätigte sich mir, nachdem ich, bisher an zwei ganzen Wochenenden, anhand von Gehaltsnachweisen und Tagebucheinträgen mindestens ein Jahrzehnt zurück berechnet habe und bei den verschiedenen zuständigen Sachbearbeiter:innen völlig unterschiedliche Herangehensweisen zugrunde lagen, also Zulagen völlig unterschiedlich berechnet wurden. Aber viel schlimmer finde ich, das auch auf Rückfrage bei Vorgesetzten oder Prüfenden das falsche Vorgehen als korrekt bezeichnet wurde. Was noch sollen die Personaler:innen bei Unsicherheiten tun, als die Vorgesetzten/Prüfstellen zu kontaktieren?
    Auch nachdem ein Kollege falsch berechnete Zulagen gerichtlich klären ließ, hatte es die Unileitung nicht für nötig erachtet, mal einen Blick auf ähnlich geartete Fälle zu werfen, ob es weitere Korrekturen benötigt.
    Eine Entschuldigung der Unileitung und Nachzahlung der entgangenen Einkünfte über das gesetzlich vorgeschriebene halbe Jahr hinaus sollten eine Selbstverständlichkeit sein!

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