Behinderung der Personalratsarbeit

Platz ist in der kleinsten Hütte … dachte sich wohl das Präsidium und „begrüßte“ am Tag seiner Konstituierung den neu gewählten – nun von der offenen ver.di-Liste gestellte – Personalrat Dahlem (PRD) mit seiner Umquartierung in vollkommen unzureichende Räumlichkeiten in der Fabeckstr. 69 unter Bedingungen, die seine Arbeitsfähigkeit ernsthaft in Frage stell(t)en:

  • Neben dem Sekretariat mit 2 Sekretariats­beschäftigten bleibt für die mindestens 6 freizustellenden Personalratsmitglieder sowie den Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gemäß den geltenden Arbeitsstätten­richtlinien gerade einmal Platz für 4 Arbeitsplätze (unter Corona-Bedingungen maximal 3), und diese dazu noch in 2 Mini-Büros von ca. 9m² und einem Büro von 14m². Um dem Schein ausreichender Arbeitsplätze Genüge zu tun, wurden in die 9m²-Büros jeweils 2 Schreibtische reingequetscht! Mit anderen Worten: 2 bis 3 Personalratsmitglieder sowie die JAV standen buchstäblich auf der Straße! Platz für Schränke, Regale und Beratung von Beschäftigten in den Räumen ist so kaum vorhanden. Diese Verringerung der Zahl der Arbeitsplätze von 9 in den vorherigen Räumen auf 4 in den neuen ohne Not zum Beginn der neuen Amtszeit und zusätzlich unter den verschärften Pandemiebedingungen zeigt das in Bezug auf den Arbeitsschutz besonders unverantwortliche Handeln der Universitätsleitung.
  • Bei Amtsantritt stand außerhalb des Sekretariats kein einziger einsatzfähiger PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Nicht angeschlossene PCs, Monitore, Telefongeräte waren abgestellt. Die Netzanbindung der neuen Büros war bis jetzt so schlecht, dass der ohne Anschluss bereitgestellte multifunktionale Netzwerkdrucker-Kopierer-Scanner, welcher mittlerweile Standard in allen Bereichen der FU Berlin ist, auf unbestimmte Zeit nicht einsatzfähig ist.

Der PRD wird damit insgesamt massiv in seiner Personalratsarbeit behindert. Er muss seine Aufgaben der Wahrung der Interessen seiner Beschäftigten unter völlig unzureichender räumlicher und technischer Ausstattung erfüllen. Die Mitglieder des PRD sind jedoch engagiert und arbeiten auch unter diesen widrigen Bedingungen für alle Belange der Beschäftigten. Der PRD ist aufgrund der unzureichenden Ausstattung, welche von der Kanzlerin und vom Präsidenten der FU Berlin auch nach Rücksprache nicht verbessert worden ist, gezwungen, seine Rechte vor dem Verwaltungsgericht einzuklagen.

Das gewerkschafts- und personalratsfeindliche Handeln der FU Berlin hat System:
Lest hier, wie die FU Berlin inmitten einer Pandemie ohne Absprache Dienstvereinbarungen kündigte und für eine rechtsunsichere Situation für tausende Beschäftigte sorgt: FU-Präsidium auf zweifelhaftem Kurs

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