Kündigung eines Mitglieds des Gesamtpersonalrats vor dem Oberverwaltungsgericht

Kündigung eines Mitglieds des Gesamtpersonalrats vor dem Oberverwaltungsgericht

UPDATE 16.02.2021: Oberverwaltungsgericht weist Klage der FU gegen GPR zurück, Beschwerde nicht zugelassen!

Im Juni 2020 entschied das Verwaltungsgericht Berlin gegen die Rechtmäßigkeit der versuchten Kündigung eines Personalrats­mitglieds. Damit hätten Kanzlerin und Präsident der FU Berlin die Chance wahrnehmen können, den Kündigungsprozess in Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beenden. Diese Chance wurde nicht genutzt. Am 16.02.2021 wird das Kündigungsverfahren von der Universitätsleitung gegen den Gesamtpersonalrat und gegen das Personalratsmitglied in der nächsten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg fortgeführt.* Damit werden Beschäftigte, welche sich in Personalräten an der Freien Universität engagieren, weiterhin in unverantwortlicher Weise durch Kanzlerin und Präsidium massiv eingeschüchtert und verunsichert.

Das gewerkschafts- und personalratsfeindliche Handeln der FU Berlin hat System:
Lest hier, wie die FU Berlin ein neu gewähltes Personalratsgremium mangels räumlicher Ausstattung in der Arbeit behindert: Behinderung der Personalratsarbeit

* Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstr. 31, 10623 Berlin) findet statt am 16.02.2021 um 9:30 Uhr.

1 Kommentar zu "Kündigung eines Mitglieds des Gesamtpersonalrats vor dem Oberverwaltungsgericht"

  1. Es wird spannend, alles an Vertrauen was mal da war ist im Arsch, das macht sich sogar bei unseren Professoren bemerkbar, sie werden wahrscheinlich auch aufgefordert ,das gemeinsame miteinander arbeiten zu verlassen.

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