Infothek: Überlastungsanzeige

Was ist eine Überlastungsanzeige?

Eine Überlastung hat in der Regel nichts mit individueller Leistungsschwäche oder Unfähigkeit zu tun, sondern ist zumeist Folge von Personalmangel. Dauernde Überlastungs- und Überforderungssituationen führen vermehrt zu Arbeitsfehlern, hohen Arbeitsrückständen und sonstigen “Pflichtverletzungen” (z.B. Nichteinhalten von Arbeitsanweisungen), die in der Folge immer häufiger durch Abmahnungen sanktioniert werden. Abmahnungen erhöhen wiederum den psychischen Druck auf die Betroffenen, steigern die Belastungssituation und sind zudem geeignet, Menschen gegen ihren Willen aus dem Betrieb zu drängen.

 

Was ist zu tun?

Wir von ver.di empfehlen hier eine sogenannte “Überlastungsanzeige”, einen schriftlichen Hinweis an den Arbeitgeber zu richten, dass die Arbeitsbedingungen eine ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung gefährden und damit zu Schäden sowohl beim Arbeitgeber und Dritten (z.B. Kunden) führen können.

 

Welchen Zweck hat eine Überlastungsanzeige?

Gemäß der §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes und im Rahmen der sog. Treuepflicht gemäß § 242 BGB sind Beschäftigte verpflichtet, die Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen und mögliche Schädigungen oder Gefährdungen des Arbeitgebers oder Kunden zu verhindern bzw. dem Arbeitgeber zu melden.

Eine Entlastungsanzeige entbindet den Arbeitnehmer nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Arbeitsleistung. Unterlaufen Beschäftigten jedoch Fehler wegen Arbeitsüberlastung, so können solche “Pflichtverletzungen” Schäden beim Arbeitgeber oder auch bei Dritten, z.B. Kunden des Arbeitgebers auslösen. Die Verursacher sind in derartigen Fällen ggf. schadenersatzpflichtig.

Die Überlastungsanzeige ist ein Nachweis, dass dem Arbeitgeber unhaltbare Zustände (z.B. dauernder Personalmangel) bekannt sind und die Verantwortung für z.B. Arbeitsrückstände und sich daraus ergebende Folgeprobleme, die zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder Schaden-ersatzansprüchen des Arbeitgebers führen können, von den Beschäftigten nicht übernommen wird. Damit wird die Verantwortung weitgehend verschoben und eine haftungsrechtliche Entlastung erzielt.

 

An wen richte ich die Überlastungsanzeige?

Eine Überlastungsanzeige sollte an die unmittelbaren Vorgesetzten gerichtet sein und eine Schilderung der Arbeitsplatzsituation enthalten. Sie sollte einen Hinweis enthalten, dass die Verantwortung für Arbeitsfehler oder “Pflichtverletzungen”, die auf Arbeitsüberlastung beruhen, abgelehnt wird. Außerdem sollten etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen wie z.B. eine Abmahnung, vorsorglich zurückgewiesen werden.

 

Was ist noch zu beachten?

Damit keine “Individualisierung” des Problems vom Vorgesetzten vorgenommen oder die Anzeige einfach in die Ablage “P” bugsiert wird, empfehlen wir, Entlastungsanzeigen als gemeinschaftliche “Aktion” mehrerer oder aller Beschäftigter – auch um unzumutbare Arbeitsbedingungen öffentlich zu machen und gemeinschaftliches Handeln zu demonstrieren. Konsultieren Sie vorher ihren Personalrat.

2 Kommentare zu "Infothek: Überlastungsanzeige"

  1. Gibt es ein Formular zur überlastungsanzeige..lg

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