Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Gegenüber allen Mitgliedern des Vorstands der ver.di‑Betriebsgruppe FU wurden im vergangenen Jahr Abmahnungen ausgesprochen. Wir hatten zu den Abmahnungen hier informiert.

Inzwischen entschied eine Kammer des Arbeitsgerichts Berlin am 20. Februar 2025, dass eine Abmahnung rechtmäßig gewesen sein soll. Die Begründung lautete, die Kritik verstoße gegen die Loyalitätspflicht (zur Pressemitteilung). Demgegenüber stellte eine andere Kammer in einem Parallelverfahren vom 26. Mai 2025 klar, dass der Aufruf zur Anti‑AfD‑Demonstration sowie die Kritik an Ausgliederung und Demokratieabbau von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Arbeitsgericht bestätigte darüber hinaus im Gegensatz zum ersten Urteil wie folgt:

“Der dem Betriebsgruppenmitglied in der Abmahnung vorgehaltene Beitrag enthalte zum Teil Behauptungen mit einem wahren Tatsachenkern, so zur Auszahlung tariflicher Entgeltbestandteile erst mit Verzögerung und zur Vergabe von Reinigungsaufträgen an externe Dienstleister, von denen eine hohe Anzahl migrantischer Beschäftigter betroffen sei” (zur Pressemitteilung).

Es gibt somit zwei unterschiedliche Urteile zum gleichen Sachverhalt. Beide sind noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.


Termine zur Prozessbegleitung:

  • Mittwoch, 02.07.2025 – 9:30 Uhr
    Landesarbeitsgericht Berlin, Raum 213
    Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

  • Donnerstag, 10.07.2025 – 9:30 Uhr
    Arbeitsgericht Berlin
    Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin


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