Die ver.di-Mitgliederversammlung vom 22.05.2024 solidarisiert sich mit den Kolleg*innen der ver.di-Betriebsgruppe, die vom FU-Präsidium Abmahnungen wegen dem Artikel mit dem Titel “Gegen AfD und die Abschiebe- und Kürzungspolitik der Ampelregierung: Kommt zum Aktionstag am 3. Februar, 13 Uhr, Bundestagswiese!” erhalten haben. Ihr könnt den Artikel hier nachlesen. Die FU-Leitung hatte zunächst mit einer Gegendarstellung reagiert und dann die Abmahnungen ausgesprochen.
Zur rechtlichen Einordnung veröffentlichen wir hier eine gutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei, die einen Kollegen vertritt. Dem Gutachten nach sind die Äußerungen im besagten Aufruf von der Koalitionsfreiheit gedeckt und die Abmahnungen rechtlich nicht haltbar. Wir verurteilen deshalb den Einschüchterungsversuch gegenüber unseren Kolleg*innen und fordern das Präsidium auf, die Abmahnungen zurückzunehmen.
Auch das Studierendenparlament der FU hatte sich bereits wegen der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen gegenüber unseren Kolleg*innen mit einer Resolution positioniert.
Eine erste Gerichtsverhandlung, mit dem Ziel der Rücknahme einer Abmahnung, fand am 23.05.2024 um 09:45 Uhr vor dem Arbeitsgericht, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin statt.
Unterstützer*innen trafen sich um 09:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.