Kündigungsversuch des FU-Präsidiums gegen GPR-Mitglied gescheitert

Die ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin (FU) begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Berlin entschieden hat, die Nichtzustimmung des Gesamtpersonalrats (GPR) der FU zu der (krankheits­bedingten) Kündigung eines Personalrats­mitglieds nicht zu ersetzen (s. Kündigungsversuch gegen Mitglied des Gesamtpersonalrats vor Gericht)!  Damit ist die Klage der Freien Universität gegen den GPR gescheitert und auch ihre Strategie, gegen vielfältigen Protest ihren Kündigungsversuch durchzuziehen. Der politische Einschüchterungs­charakter dieses Versuchs zeigte sich auch deutlich darin, dass die FU von 2012 bis 2019 keine einzige krankheitsbedingte Kündigung vollziehen konnte.

Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht auch, dass das Verhalten des örtlichen Personalrats Dahlem (PRD) in der Angelegenheit – nämlich eine offensichtlich juristisch nicht haltbare Kündigung zu unterstützen – ein „Skandal im Skandal“ ist, wie die ver.di-Vertrauensleute in ihrer Erklärung vom 13.9.2019 schrieben:

Welchen Schutz können Beschäftigte, die das Pech haben, wiederholt länger zu erkranken, von einer solchen „Interessenvertretung“ (oder soll man sagen Interessenwegtretung?) noch erwarten, die nicht einmal ihr eigenes Mitglied schützt?

Wir werden als Gewerkschafter*innen weiter inner- und außerhalb der Personalvertretungen offensiv die Interessen der FU-Beschäftigten vertreten und derartige Angriffe nicht dulden.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die mit uns zusammen – in welcher Form auch immer – eine Verbesserung der Zustände an der FU wollen, sind herzlich eingeladen, uns zu unterstützen und mit der ver.di-Betriebsgruppe in Kontakt zu treten: vorstand@verdi-fu.de

17. Juni 2020
ver.di-Betriebsgruppe FU