Kündigung gegen Sozialarbeiterin Inés unwirksam

Kündigung gegen Sozialarbeiterin Inés unwirksam

Auf der Mitgliederversammlung unserer Betriebsgruppe am 13. Juli 2023 erklärten wir uns solidarisch mit der Neuköllner Sozialarbeiterin und aktiven GEW-Mitglied Inés, die am 10.07.2023 von ihrem Träger, der TJFBG, fristlos gekündigt wurde.

Das Arbeitsgericht Berlin hat nun entschieden, dass die Kündigung gegen Inés unwirksam ist. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen.

Die Kündigung erfolgte aufgrund einer E-Mail. In dieser hatte Inés die geplanten Sparmaßnahmen des Bezirks Neukölln als „menschenverachtend“ kritisiert.

Der Kündigungsversuch erweckt den Eindruck, dass man die kritische und gewerkschaftlich organisierte Kollegin loswerden wollte, um zugleich andere Kolleg*innen einzuschüchtern, sich nicht gegen die Kürzungen zur Wehr zu setzen. Die Kündigung reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Fälle ein, in denen Gewerkschafter*innen zunehmend unter Druck gesetzt werden, wenn sie öffentlich politische Entscheidungen kritisieren.

Kritische Stimmen gehören zu einer demokratischen, offenen Gesellschaft und sind in Zeiten des Rechtsrucks wichtiger denn je. Wir teilen Inés Schlussfolgerung, dass Kürzungen auch Streiks rechtfertigen. Engagiert Euch, macht mit, organisiert Euch! Kommt zu unseren Mitgliederversammlungen!