Mustergeltendmachung der Hauptstadtzulage

Mustergeltendmachung der Hauptstadtzulage

Liebe Kolleg*innen,

ver.di hat bereits ausführlich darüber informiert, dass die Geltendmachung der Hauptstadtzulage schriftlich erfolgen muss, um im Streitfall sicherzugehen, dass Eure Ansprüche im Rahmen der tariflichen Ausschlussfristen nicht verfallen.

Alle notwendigen Informationen von ver.di sowie die Mustergeltendmachung findet Ihr hier.

Es gab einige Rückfragen bezüglich des Versands der Geltendmachung.

Aus rechtlichen Gründen ist es wichtig, einen Nachweis darüber zu haben, dass die Geltendmachung die Dienststelle erreicht hat. Mündliche Mitteilungen oder die Weitergabe der schriftlichen Geltendmachung an Vorgesetzte sind nicht ausreichend! Willensbekundungen seitens des Präsidiums, man würde auch ohne individueller Geltendmachung, die Hauptstadtzulage nach rechtlicher Klärung anwenden, können im Streitfall rechtlich unsicher sein. ver.di empfiehlt daher, eine Geltendmachung einzureichen.

Wir empfehlen folgendes Vorgehen:

Schritt 1: Ergänzt die Mustergeltendmachung entsprechend mit dem nachfolgenden Empfänger und druckt diese aus:

Freie Universität Berlin
An den Präsidenten
Kaiserswerther Straße 16/18
14195 Berlin

Schritt 2: Unterschreibt die Geltendmachung handschriftlich und scannt diese ein. Die eingescannten Dokumente sendet Ihr mit folgendem Text per E-Mail an:
personal@fu-berlin.de

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sende Ihnen hiermit im Anhang die Geltendmachung für die Hauptstadtzulage, die ich ebenfalls per Einschreiben postalisch an Sie versandt habe.
Mit freundlichen Grüßen

Schritt 3: Das Original mit Unterschrift schickt Ihr ebenfalls per Post als Einschreiben an:

Freie Universität Berlin
An den Präsidenten
Kaiserswerther Straße 16/18
14195 Berlin

Schritt 4: Bewahrt die E-Mail sowie den Beleg des Einschreibens gut auf.

Alternativ könnt ihr die Geltendmachung auch zweimal ausdrucken, unterschreiben und persönlich in der Personalstelle (Rudeloffweg 25/27 14195 Berlin) abgeben. Das zweite Exemplar lasst ihr euch mit Eingangsstempel durch die Personalstelle abstempeln und bewahrt es für eure Unterlagen auf. Damit habt ihr ebenfalls einen Nachweis darüber, dass die Geltendmachung die Personalstelle erreicht hat.

Wir bitten Euch insbesondere, Eure Kolleg*innen zu unterstützen, die nicht deutschsprachig sind. Diese Kolleg*innen müssen die Geltendmachung ebenfalls in deutscher Amtssprache gemäß dieser Anleitung vornehmen.

Hier findet Ihr diese Anleitung zur Geltendmachung der ver.di-Betriebsgruppe FU in englischer Sprache.