Unterschriftensammlung: Hauptstadtzulage für Alle!

Unterschriftensammlung: Hauptstadtzulage für Alle!

Die Ungerechtigkeit muss ein Ende haben: Seit der Einführung der Hauptstadtzulage vom Senat in Berlin im November 2020 ist die Zulage Quelle von Ärger. Der Berliner Senat hat bei seiner einseitigen Gewährung der monatlichen Zulage von 150 Euro sehr willkürliche Grenzen gezogen. U.a. Beschäftigte an den Hochschulen sind von der Zulage ausgenommen. Das bedeutet: Aktuell bekommen ca. 130.000 Angestellte und Beamte die Zulage, während etwa 100.000 Beschäftigten des öffentlichen Diensts und bei freien Trägern im Verantwortungsbereich des Landes Berlin noch leer ausgehen.

Damit muss Schluss sein! Denn die Hauptstadtzulage wird tarifiert – so sieht es die Tarifeinigung aus den Tarifverhandlungen der Länder vor. Unsere Haltung ist dabei klar: Wir fordern die Hauptstadtzulage für alle!

Um den notwendigen Druck zu erzeugen, bitten wir Euch Unterschriften zu sammeln. Die Listen findet Ihr hier. Bitte scannt die ausgefüllten Unterschriftenlisten ein und schickt sie an vorstand@verdi-fu.de.

Hintergrundinformationen:

Worum geht es bei der Hauptstadtzulage?

Die Hauptstadtzulage von 150 Euro wird in Berlin seit November 2020 vom Senat gezahlt. Ursprünglich hat der Senat diese Zulage einseitig gezahlt, ohne ver.di an der Ausgestaltung zu beteiligen. Da die Zulage im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) nicht vorgesehen ist, hat die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), in der Berlin Mitglied ist, angedroht, Berlin auszuschließen. In einem ersten Schritt durfte Berlin nur noch mit Gaststatus Mitglied sein. Das bedeutet unter anderem, dass es sich nicht an Abstimmungen beteiligen durfte.

Für wen gilt die Hauptstadtzulage bisher?

Der Senat hat bei seiner einseitigen Zahlung der Hauptstadtzulage sehr willkürliche Grenzen gezogen, wer sie bekommt und wer nicht. ver.di hat diese willkürliche Trennung immer kritisiert. Unsere Haltung war klar: alle, die für den öffentlichen Dienst arbeiten und deshalb nach dem TVL oder daran angelehnt bezahlt werden, müssen die Hauptstadtzulage bekommen. Das gilt für zahlreiche rechtlich selbstständige Betriebe, wie das Deutsche Technikmuseum, oder Berlin Partner. Aber auch für die Hochschulen und die Freien Träger der Wohlfahrtspflege. Aktuell bekommen ca. 130.000 Beschäftigte die Zulage, würden alle Beschäftigten einbezogen, die für den öffentlichen Dienst arbeiten, kommen noch einmal 100.000 Beschäftigte hinzu.

Warum jetzt die Auseinandersetzung um die Hauptstadtzulage?

In der Tarifrunde der Länder 2023 hat ver.di die Forderung nach einer Zulage für alle Stadtstaaten aufgestellt. Zugleich hatte das Land Berlin ein Interesse daran, dass die Stadtstaatenzulage „legalisiert“ wird, damit es wieder volles Mitglied in der TdL werden kann. Vor diesem Hintergrund einigte man sich darauf, dass die Stadtstaatenzulage im Tarifvertrag festgeschrieben wird. Behauptungen seitens des Senats, dass Berlin den anderen Bundesländern zusagen musste, dass der Empfängerkreis der Zulage nicht erweitert wird, werden von den Landesregierungen der anderen Bundesländer nicht bestätigt.

Wer verhandelt über die finale Ausgestaltung der Hauptstadtzulage?

Über die genaue Ausgestaltung der Zulage verhandelt ver.di mit der TdL. Dabei werden sowohl Vertreter*innen von ver.di-Berlin als auch Vertreter*innen des Berliner Senats beteiligt sein. Für das Verhalten der TdL in den Verhandlungen wird entscheidend sein, welche Position der Berliner Senat zum Geltungsbereich der Zulage einnimmt. Es ist also politisch unredlich, wenn der Berliner Senat aktuell eine Positionierung zur Hauptstadtzulage vermeidet und auf die TdL verweist. ver.di fordert: Der Senat muss sich jetzt zu einer Hauptstadtzulage für alle bekennen.

Wie ist der Zeitplan für die Verhandlungen?

Zunächst müssen die Redaktionsverhandlungen für den allgemeinen Teil des TV-L abgeschlossen werden. Diese werden noch bis Ende September laufen. Ob und wie danach noch einmal über die Hauptstadtzulage verhandelt werden muss, klärt sich in diesen Redaktionsverhandlungen.