Alle Techniker sollen bleiben!

Alle Techniker sollen bleiben!

Freie Universität Berlin verstößt mal wieder gegen Vereinbarungen!

Am Botanischen Garten fanden sich in einer Mittagspause spontan knapp 50 Beschäftigte für eine Solidaritätsaktion unter dem Motto „Alle Techniker sollen bleiben!“ zusammen. Schon wenige Monate nach dem Betriebsübergang verstößt die Freie Universität Berlin gegen die Vereinbarungen im Interessenausgleich und  gegen den Kuratoriumsbeschluss, der besagt, dass alle Techniker auch weiterhin überwiegend am Botanischen Garten eingesetzt werden müssen.

Die Techniker wurden beim Betriebsübergang nicht wie die Beschäftigten der Bereiche des Besucher- und Gartenservices in die Zentraleinrichtung Botanischer Gartens / Botanisches Museums (ZE BGBM) eingegliedert, sondern flossen der Technischen Abteilung der Freien Universität zu. Damit verbunden war für die ehemaligen Techniker der Betriebsgesellschaft von Anfang an die Befürchtung aus dem Betriebsbereich des Botanischen Gartens abgezogen zu werden. Bei den Technikern handelt es sich um langjährig – teils über 12 Jahre – am Botanischen Garten tätige Heizungsmonteure, Gas-Wasser-Installateure und Elektriker.

2 der 8 Techniker sollen jetzt entgegen der Vereinbarungen dauerhaft aus dem Betriebsbereich Botanischer Garten abgezogen werden und andere Aufgaben an der FU wahrnehmen. Die FU begründet das mit der Abschaffung der 12-Stunden-Schichten und einem daraus resultierenden Personalüberschuss. Im krassen Widerspruch stehen nicht nur die Vereinbarungen im Interessenausgleich und im Kuratorium sondern auch, dass die FU umfangreiche Arbeiten wie die Reparatur der Rasensprenger an eine externe Firma vergeben hat. Andere bisherige Tätigkeiten wurden über Monate nicht mehr an die Techniker weitergegeben, wie zum Beispiel die Herstellung von aktuell 15 000 Pflanzenschildern, die dringend benötigt werden. Die Behauptung die Techniker hätten zu wenig zu tun ist gerade vor diesem Hintergrund grotesk.

Der Schwerpunkt der politischen Bemühungen von ver.di und der Arbeitnehmervertretungen lag schon während des Rückführungsprozesses darauf, eine verbindliche Regelung zu erreichen, dass die 8 Techniker und deren Vorarbeiter wie in den vergangenen Jahren weiter für den Botanischen Garten tätig sein sollen. Begründet wurde das auch damit, dass die vom Senat bereit gestellten Mittel für den Aufwuchs der Löhne der Beschäftigten der Betriebsgesellschaft im Hochschulvertrag über einen Sondertatbestand geregelt wurden. Der damalige Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes wandte sich auch deshalb mit einer anwaltlichen Stellungnahme an die Mitglieder des Hauptausschusses, die in ihrer Sitzung knapp 45 Minuten den zuständigen Staatssekretär Steffen Krach (SPD) zu diesem Thema befragten, was schon ein bemerkenswerter Vorgang war.

Im Frühjahr 2018, also zu einem Zeitpunkt, zu dem es für die Freie Universität längst feststand, dass das 8-köpfige Team um 2 Techniker reduziert werden sollte, schrieb die ZE BGBM 2 unbefristete Hausmeisterstellen aus, also genau die Anzahl an Stellen, die auf Seiten der Technischen Abteilung im Betriebsbereich Botanischer Garten abgebaut werden sollte. Eine für alle Seiten versöhnliche Lösung drängte sich geradezu auf. Obwohl diese Stellen schlechter dotiert waren und den Technikern Informationen zum Beispiel zu künftigen Arbeitszeiten vorenthalten wurden, bewarben sich schließlich 2 von ihnen auf die externen Ausschreibungen. Verbunden damit war die Hoffnung auf eine Standortgarantie am Botanischen Garten für alle 8 Techniker. Die Leitung der ZE BGBM lud die beiden Techniker allerdings nicht mal zum Bewerbungsgespräch und besetzte die Stellen extern.

Damit bewahrheitet sich jetzt die Befürchtung, die die Beschäftigten und ihre Gewerkschaft im vergangenen Jahr auf Kuratoriumssitzungen und bei verschiedenen Aktionen zum Ausdruck brachten. Abzuwarten bleibt wie der zuständige Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Steffen Krach (SPD), der sich auch gegenüber dem Hauptausschuss und im Kuratorium der Freien Universität für eine weitere überwiegende Beschäftigung der Techniker am Botanischen Garten einsetzte, mit dem Abweichen der Freien Universität von der vereinbarten Vorgehensweise, umgehen wird. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang die nächste Kuratoriumssitzung werden, in der die Kanzlerin sich erklären muss, warum sie sich nicht an den Beschluss des Kuratoriums gehalten hat.

3 Kommentare zu "Alle Techniker sollen bleiben!"

  1. Ein begeisterter Besucher des Botanischen Garten | 3. November 2018 um 8:02 Uhr | Antworten

    Gut dass es euch gibt ver.di
    Die Leitung der FU sollte sich an beschlossene Vereinbarungen halten und den Mitarbeitern das Leben nicht unnötig schwer machen.

  2. Die FU war eigentlich als Arbeitgeber gut zu den Mitarbeitern. Man hört nur gutes.
    Wurden Mitarbeiter gekündigt?
    Verdienen die Mitarbeiter in der FU mehr oder weniger als vor dem Betriebsübergang?

    • ver.di-Betriebsgruppe | 20. November 2018 um 0:01 Uhr | Antworten

      Lieber Kollege, liebe Kollegin,
      zunächst freuen wir uns, dass Du Dich über die Vorgänge am Botanischen Garten auf dem Laufenden hältst. Wir wollen Dir gerne ausführlich antworten:

      Zu Deiner Frage:
      Ja, es ist so, dass keine Kolleg*innen gekündigt wurden. Und die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft werden jetzt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt, was für sie eine deutliche Verbesserung darstellt.
      Erreicht werden konnte diese Verbesserung durch einen 20monatigen Arbeitskampf der Beschäftigten gegen den größten Widerstand des Präsidiums der Freien Universität. Es kam bei dem Rückführungsprozess auch zu keinen Kündigungen, das wäre rechtswidrig gewesen.
      Es ist aber schon so, dass die Kolleg*innen der ehemaligen Betriebsgesellschaft mit Kündigungsdrohungen weitreichende Erfahrungen gemacht haben. Zum Beispiel wurden sie am 01.04.2016 aufgefordert ihre Umkleideschränke zu räumen, die Schlüssel abzugeben und den Heimweg anzutreten, bis man sich wieder bei ihnen meldet. Dieser Vorgang hatte etwas von einer simulierten Massenentlassung und veranschaulicht mit welchen Mitteln das Präsidium bereit war, die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft von ihrem Anliegen nach einem gerechten Lohn abzubringen. Dazu kamen alljährliche Drohungen über Betriebsschließungen auf Betriebsversammlungen vornehmlich vor der Weihnachtszeit. Die nun erreichten Verbesserungen sind also nicht vom Baum gefallen, sondern mussten von den Beschäftigten – hart erkämpft werden.

      Gute Behandlung:
      Generell muss aus unserer Sicht die Frage, ob eine gute Behandlung vorliegt, unter weitaus mehr Aspekten bewertet werden, als nur durch die Lohnfortzahlung und der Tatsache, dass wir einen gültigen Arbeitsvertrag haben. Das würde einem Unternehmen wie der Freien Universität Berlin auch nicht gerecht. Auch für das Präsidium kann eine Arbeitnehmerschaft, die nur wegen des Geldes am Arbeitsplatz erscheint, nicht zufriedenstellend sein.

      Lass uns deshalb den Horizont ein wenig öffnen:
      Die Vielseitigkeit der beiderseitigen Interessen, die ein zufriedenstellenden Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln sollen, sind zum großen Teil im Tarifvertrag der Länder (TV-L) abgebildet. Wir als Betriebsgruppe sehen in der Einhaltung dieses von beiden Seiten hart erkämpften Vertrags das Spielregelwerk und damit eine Grundvoraussetzung für ein gutes Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Tarifverträge und auch Dienstvereinbarungen sind damit wesentliche Eckpfeiler ein so komplexes Unternehmen wie die Freie Universität Berlin gut zu organisieren.

      Zurück zum Botanischen Garten:
      Kompliziert und umfänglich waren auch die zu treffenden Regelungen bei der Rückführung der Beschäftigten der Betriebsgesellschaft in die Freie Universität, da in einem gemeinsamen Interessenausgleich die Interessen der Beschäftigten und des Präsidiums Berücksichtigung finden mussten. Bei der Auflösung eines seit 10 Jahren bestehenden Betriebes ist eine Vereinbarung von beiderseitigen Interesse, um anschließenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen vorzubeugen.
      Das Präsidium der FU wollte in diesem Interessenausgleich regeln, dass die Kollegen der Technik nach 15 Jahren künftig nicht mehr ausschließlich am Botanischen Garten sondern FU weit eingesetzt werden und aus der Dienststelle des Botanischen Gartens herausgelöst werden. Die Interessenvertretungen der Beschäftigten wollten eine Eingliederung in die Dienststelle des Botanischen Gartens beibehalten und einen ständigen Einsatz im Botanischen Garten erreichen. Letztendlich kam es einem Kompromiss, der besagt, dass die Techniker zwar nicht mehr der Dienststelle des Botanischen Gartens angehören, aber überwiegend mit Arbeiten am Botanischen Garten betraut werden. Dieser Kompromiss musste dann auch noch mit dem Beschluss des Kuratoriums und dem Haushaltsplan der Stadt Berlin in Einklang gebracht werden.
      Jetzt – 11 Monate nach der Unterzeichnung – hält sich das Präsidium der Freien Universität Berlin einfach nicht mehr an die Verabredung der überwiegenden Beschäftigung der Techniker am Botanischen Garten und versetzte zwei Techniker dauerhaft an andere Standorte. Damit verstößt sie wissentlich nicht nur gegen den Interessenausgleich und den Kuratoriumsbeschluss, sondern düpiert den Geldgeber, den Senat, mit dem sich aufgrund der in verschiedenen – über die universitären Gremien hinaus zu treffenden Beschlüsse – das Präsidium und die Interessenvertretungen am Botanischen Garten ebenfalls auf diese Vorgehensweise verabredet haben.

      Vorbildfunktion:
      Letztendlich lieber Kollege, liebe Kollegin – und das sei nur am Rande erwähnt – übt die Freie Universität hier auch keine gute Vorbildfunktion gegenüber den Studierenden aus. Viele der Studierenden werden irgendwann in Personalverantwortung stehen und sich ebenfalls daran messen lassen müssen, ob sie Vereinbarungen einhalten oder einfach darüber hinweggehen.
      Wir hoffen, wir konnten Dir etwas mehr Einblick in die Thematik geben, als es der Artikel hergibt. Scheue Dich nicht, wenn Du weitere Fragen hast, Dich bei uns zu melden. Du bist natürlich auch herzlich eingeladen die Kuratoriumssitzung am 30.11.2018 zu besuchen, bei dem dieser Sachverhalt vielleicht noch einmal genauer betrachtet wird.

      Mit kollegialen Grüßen
      ver.di Betriebsgruppe

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