“Zurück zur Mutter” am 1.1.2018 – Interessensausgleich heute unterschrieben

Nach der erfolgreichen Tarifbewegung in 2015 / 2016 hatte die Freie Universität Berlin im Frühjahr 2017 angekündigt, die ausgelagerte Tochter wieder in die Freie Universität einzugliedern. Diesen Schritt der Freien Universität halten wir nur für logisch und haben ihn von Anfang begrüßt.

Trotzdem gestalteten sich die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und der Freien Universität in den letzten drei Monaten sehr zäh. Streitpunkte waren neben der Unsicherheit für die Saisonkräfte, die aus dem Betriebsübergang ausgeschlossen sind, vor allem der Technikservice. Anders als alle anderen Bereiche soll der Technikservice aus der Dienststelle Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum (ZE BGBM) herausgelöst werden und im Rückführungsprozess an die technische Abteilung der Freien Universität eingegliedert werden. Zwar sollten die Techniker erstmal am Garten eingesetzt werden, aber ab Mai 2018 lag unserer Auffassung nach kein tragfähiges Konzept für den Einsatz und die Erledigung der Aufgaben der Technik vor.

Durch unsere Aktivitäten gegenüber dem Kuratorium der FU Berlin (Pressemitteilung) und der Unterstützung durch den Vertreter des Wissenschaftssenats im Kuratorium, Steffen Krach, sprach sich das Kuratorium nach kontroverser Diskussion am 15.12.2017 dafür aus, dass die Beschäftigten des Technikservices zu über 50% im Botanischen Garten und Botanischen Museum eingesetzt werden müssen. Im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gab es im Vorfeld Diskussionen, dass der im Hochschulvertrag geschlüsselte Sondertatbestand für die Tariferhöhungen der Beschäftigten der ausgelagerten Tochter voll dem Garten zufließen müsse. Mit der von der FU Berlin favorisierten Ausgliederung der Technik aus dem Garten gab es Zweifel, ob diese Mittel dem Betrieb des Botanischen Gartens und des Museums zugutekommen. Der Gesamtpersonalrat hatte im Kuratorium sein Rede- und Antragsrecht wahrgenommen, diese Zweifel geteilt und die Position der Personalvertretungen am Botanischen Garten vertreten (Stellungnahme).

Nun konnte nach 3,5-stündigen Verhandlungen am Dienstag und 4,5-stündigen Verhandlungen am Mittwoch – unter Beteiligung von ver.di – am Donnerstag eine Lösung erzielt werden, der der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes heute zugestimmt hat. Zwar konnte die Eingliederung des Technikservices in die Dienststelle Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum nicht erreicht werden, dafür wurde ein überwiegender Einsatz der Techniker des Technikservices im Botanischen Garten gemäß des Beschlusses des Kuratoriums vom 15.12.2017 im Interessenausgleich festgeschrieben. Kritisch sehen wir auch weiterhin, dass der Personalrates der ZE BGBM beim Einsatz der Techniker nicht mitbestimmen kann, da Technikservice und Gartenservice im Garten eng verzahnt sind. Wir konnten aber erreichen, dass der Personalrat der ZE BGBM an Gesprächen zur Regelung der Verfahrensabläufe mit beteiligt werden soll.

Der Interessensausgleich umfasst desweiteren Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L FU. Regelungen für die Saisonkräfte wurden im Interessensausgleich nicht getroffen, aber jeder hat eine verbindliche Zusage für die Weiterbeschäftigung in 2018 erhalten. Auch für die Minijobber, die über den nun aufzulösenden Gemeinschaftsbetrieb an die ZE BGBM entliehen waren, konnte auf Betreiben des Personalrates der ZE BGBM eine Minijob-Lösung an der Freien Universität gefunden werden.

Durch das schnelle Insourcing durch die Freie Universität profitieren die Beschäftigten schon in 2018 von der Betriebsrente VBL und dem vollen Umfang des TV-L FU Berlin. Und nun kommt zusammen, was zusammen gehört – wir begrüßen alle ver.di Mitglieder des Botanischen Gartens natürlich auch in der Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin!

Wir bedanken uns beim Betriebsrat der BG BGBM, dem Personalrat der ZE BGBM, dem Personalrat der studentisch Beschäftigten und dem Gesamtpersonalrat der FU Berlin für den Einsatz für die Beschäftigten – ohne die klare Haltung für die Rechte ALLER Beschäftigten am Garten hätte diese Lösung nicht erzielt werden können!